Reflexionen zu Gestaltungsfreiräumen für Lehrpersonen und Schüler*innen im BG-Unterricht
Über welche Gestaltungsfreiräume verfüge ich als Lehrperson und welche Gestaltungsfreiräume werden den Schüler*innen im BG-Unterricht ermöglicht?
Ist Offenlegung – damit meine ich die Benennung und Kontextualisierung von Gestaltungsfreiräumen – eine Methode, um mit dem Spannungsfeld von Macht und Verantwortung, welche ich im Unterricht erlebe, umzugehen?
Ausgelöst durch das Befragen von fachlichen Selbstverständlichkeiten im BG-Unterricht stellen sich diese Fragen, denen ich in meinem Text entlang der beiden Begriffe «Gestaltungsfreiraum» und «Offenlegen» und auf der Basis eines eigens entwickelten und durchgeführten Unterrichtsprojektes nachgehe. Im Zuge dieser Auseinandersetzung frage ich mich, ob das Benennen von Gestaltungsfreiräumen in meinem Unterricht subjektivistisch sei, ob meine Forderung an die Schüler*innen, ihre künstlerischen Prozesse offenzulegen, als erzwungene Transparenz interpretiert werden könne oder sogar als Kontrollinstrument fungiere. Oder ob, wie ich mir erhoffe, durch den Akt der Offenlegung bewusstes und selbstwirksames demokratisches Handeln bei den Schüler*innen gefördert werden kann.
Abbildung: Fotografie: L. Rubin 2023
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